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Hund in Berlin: Kosten, Anmeldung und Zugangsregeln für Tierhalter

Hundehalter müssen ihr Tier anmelden, eine jährliche Steuer ab 120 Euro zahlen und stadtweite Leinenpflicht- sowie Beförderungsregeln einhalten.

Von Berlin Lifestyle Desk · Veröffentlicht am 25. Juli 2026

Wie wir berichtet haben

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Hund in Berlin: Kosten, Anmeldung und Zugangsregeln für Tierhalter
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Hundehalter in Berlin müssen ihren Hund beim Finanzamt anmelden und eine jährliche Steuer von 120 Euro für den ersten Hund sowie 180 Euro für jeden weiteren Hund entrichten. Darüber hinaus ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Diese Verpflichtungen gelten neben bereits seit Jahren bestehenden Vorschriften zu Kennzeichnung, Leinenpflicht und Bewegungsfreiheit im Stadtgebiet.

Anmeldung und Kosten

Die Anmeldung beim Finanzamt löst die Steuerpflicht aus und erfordert einen Nachweis über die Haftpflichtversicherung. Seit Januar 2022 müssen alle Hunde zudem in einer zentralen Datenbank erfasst sein, die Behörden einen einheitlichen Überblick über die Einhaltung von Steuer- und Versicherungspflicht verschafft.

Leinenpflicht und Kennzeichnung

Seit Januar 2019 gilt im gesamten öffentlichen Raum, mit Ausnahme ausgewiesener Freilaufflächen, eine Leinenpflicht: auf Straßen maximal 1 Meter, in Parks maximal 2 Meter Länge. Die 2022 eingeführte zentrale Datenbank unterstützt die Durchsetzung dieser Regelungen, indem sie jeden Hund mit seinem Halter und dessen Versicherungsstatus verknüpft.

Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

In Berlin dürfen Hunde alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, darunter U-Bahn, S-Bahn, Busse und Straßenbahnen. Kleine Hunde in einer Transporttasche fahren kostenlos, für größere Hunde ist ein ermäßigtes Ticket erforderlich, häufig auch ein Maulkorb. Sind Anmeldung und Versicherung erledigt, ist der Alltag mit Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln unkompliziert.

Wo Hunde willkommen oder verboten sind

In Cafés, Restaurants und Biergärten sind Hunde in der Regel willkommen. Verboten sind sie hingegen auf Kinderspielplätzen, in Museen, Lebensmittelgeschäften und Gotteshäusern. Freilauf ist ausschließlich auf ausgewiesenen Hundeauslaufgeländen wie dem Grunewald oder dem Tempelhofer Feld erlaubt.

Wer plant, einen Hund nach Berlin mitzubringen, sollte die Anmeldung beim Finanzamt vornehmen, eine Haftpflichtversicherung abschließen und den Eintrag in die zentrale Datenbank sicherstellen, bevor die Reise beginnt. Wer zusätzlich die Hausregeln einzelner Restaurants prüft und sich über die Maulkorbpflicht im öffentlichen Nahverkehr informiert, vermeidet unangenehme Überraschungen vor Ort.

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