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Berlin hält an Schulpflicht trotz BVG-Warnstreik fest
Die Bildungsbehörden teilen den öffentlichen Schulen mit, dass die Anwesenheitspflicht auch dann gilt, wenn Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen an diesem Wochenende nicht fahren.
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Wie wir berichtet haben

Berlins öffentliche Schulen halten am Freitag und Samstag trotz des BVG-Warnstreiks, der den Großteil des oberirdischen und unterirdischen Nahverkehrs zum Erliegen bringt, an der Schulpflicht fest. In einem Rundschreiben der Bildungsbehörden an die Schulen heißt es, dass Schülerinnen und Schüler weiterhin erscheinen müssen, es sei denn, es liegt ein begründeter Einzelfall vor und alternative Transportmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung.
Streik schränkt Möglichkeiten vieler Familien ein
Der zweitägige Ausstand des BVG-Personals legt Straßenbahnen, U-Bahnen und nahezu alle Buslinien lahm. Einzig das S-Bahn-Netz, das separat von der Deutschen Bahn betrieben wird, bleibt in Betrieb. Eltern und Schülerinnen und Schüler haben damit nur begrenzte Möglichkeiten, ihre Schulen in der ganzen Stadt zu erreichen, dennoch haben die Bildungsbehörden klargemacht, dass die gesetzliche Schulpflicht unverändert bestehen bleibt.
Die Schulen vor Ort werden angewiesen, umsichtige Regelungen im Einzelfall zu treffen. Das Rundschreiben empfiehlt, betroffenen Schülerinnen und Schülern Hausaufgaben oder andere Lernalternativen anzubieten, wenn sie nicht anreisen können. Auszubildende, so heißt es in dem Schreiben weiter, könnten sich direkt in ihren Betrieben melden, anstatt die Schule aufzusuchen.
Schulen entscheiden selbst über Fehlzeiten
Die Entscheidung, ob Schülerinnen und Schüler beurlaubt werden oder ein Fernbleiben nachträglich entschuldigt wird, liegt bei den einzelnen Schulen. Familien müssen sich bei ihrer Schule melden und das Fehlen begründen, woraufhin das Lehrpersonal entscheidet, ob der Grund anerkannt wird. Die Bildungsbehörden zeigen sich zuversichtlich, dass die Schulen ausgewogene Entscheidungen treffen werden, die den Unterricht und die Ganztagsangebote so weit wie möglich aufrechterhalten.
Das Rundschreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist bislang die einzige öffentliche Handreichung, die seitens der Bildungsbehörden zu den Auswirkungen des Arbeitskampfs herausgegeben wurde. Weitere Stellungnahmen der Senatsverwaltung für Bildung liegen derzeit nicht vor.
Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die die Schule nicht erreichen können, werden gebeten, ihre Schule umgehend zu informieren und nach alternativen Aufgaben zu fragen. Die Schulen werden den Vorgang anschließend nach ihren eigenen Verfahren dokumentieren und dabei sicherstellen, dass die Aufzeichnungen mit den Regelungen zur Schulpflicht übereinstimmen.