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Berliner Senat lenkt Milliarden und Gesetzesänderungen in Richtung Rekordschülerzahlen

Entscheidungen zu Infrastrukturinvestitionen, Schulrecht und täglichen Betreuungsangeboten reagieren auf wachsende Schülerzahlen und Integrationsbedarfe.

Von Berlin News Desk · Veröffentlicht am 25. Juli 2026

Wie wir berichtet haben

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Berliner Senat lenkt Milliarden und Gesetzesänderungen in Richtung Rekordschülerzahlen
Photo by roger4336 / flickr (by-sa)

Im Schuljahr 2025/26 verzeichnete Berlin rund 408.000 Schülerinnen und Schüler, ein Anstieg von mehr als 4.000 gegenüber dem Vorjahr. Der Berliner Senat reagierte mit einem Haushalt für 2026/2027, der 1,9 Milliarden Euro für Schulbau, Sanierung und Instandhaltung vorsieht. Ziel ist es, 15.000 neue Schulplätze zu schaffen und bis 2027/28 13 neue Schulen fertigzustellen.

Infrastrukturinvestitionen und Kapazitätserweiterung

Der verabschiedete Haushalt zielt auf den baulichen Ausbau von Schuleinrichtungen im gesamten Stadtgebiet ab. Die Mittel sollen sowohl Neubauten als auch die Modernisierung bestehender Standorte finanzieren und damit unmittelbar auf den dokumentierten Anstieg der Schülerzahlen im laufenden Schuljahr reagieren. Auch die Berliner Verkehrsbetriebe BVG und die S-Bahn werden im Zusammenhang mit begleitenden Änderungen im Nahverkehr erwähnt, die sich auf den täglichen Schulweg auswirken werden.

Änderungen im Berliner Schulgesetz

Ein neues Berliner Schulgesetz, das Anfang Juli 2026 verabschiedet wurde, führt eine Vorschulpflicht von 35 Stunden pro Woche für nicht deutschsprachige Dreijährige ein. Außerdem entfällt das Probejahr am Gymnasium, und ein elftes Pflichtschuljahr wurde eingeführt, das bereits im Schuljahr 2025/26 begann. Diese Maßnahmen gelten einheitlich in allen Berliner Bezirken und sollen den Spracherwerb fördern sowie die Phase strukturierter Bildung verlängern.

Entlastung für Lehrkräfte

Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden Lehrkräfte spürbar entlastet: In herausforderungsreicheren Umfeldern werden die Klassengrößen reduziert, ein fester Wochentag wird für Lernentwicklungsgespräche reserviert, und Lehrerinnen und Lehrer über 63 Jahre erhalten eine reduzierte Unterrichtsverpflichtung. Diese Anpassungen sind Teil desselben Maßnahmenpakets, mit dem die Stadt auf den wachsenden Schüleransturm reagiert.

Ganztagesbetreuung und integriertes Nahverkehrsticket

Ab dem 1. August 2026 hat jedes Berliner Erstklässlerkind Anspruch auf ganztägige Nachmittagsbetreuung. Der Schülerausweis wird gleichzeitig als Fahrausweis für BVG und S-Bahn gelten und so den Alltag für Familien vereinfachen. Diese Regelungen bauen auf den bestehenden städtischen Verkehrs- und Betreuungsangeboten auf, die Berlinerinnen und Berliner bereits nutzen.

Die Umsetzung der Haushaltsmaßnahmen, der neuen schulrechtlichen Bestimmungen und des Betreuungsanspruchs wird sich über die kommenden zwei Schuljahre erstrecken. Familien können sich für Fragen zu Anmeldung und Anspruchsberechtigung an die Bildungsverwaltung des Berliner Senats sowie an die jeweiligen Schulverwaltungen wenden, sobald die Änderungen in Kraft treten.

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