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Berlins kommunale Verwaltungsstruktur: Hintergrund und Weg zur aktuellen Koalition
Berlin teilt Entscheidungen zwischen den Landesinstitutionen im Roten Rathaus und zwölf Bezirksgremien auf, eine Struktur, die durch die Abgeordnetenhauswahl 2023 und frühere Gerichtsurteile zu lokalen Wahlen geprägt wurde.
Wie wir berichtet haben

Berlin trennt gesamtstädtische Entscheidungen klar von Angelegenheiten auf Bezirksebene. Das Abgeordnetenhaus und der Senat mit Sitz im Roten Rathaus sind für übergeordnete Themen wie den Haushalt und die Polizei zuständig. Die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) sowie die jeweiligen Bezirksämter hingegen kümmern sich um lokale Dienstleistungen wie Schulen, Parks und Kindertagesstätten.
Aufbau der Entscheidungsgremien
Bezirksverordnetenversammlungen können Beschlüsse und Empfehlungen verabschieden, besitzen jedoch keine Gesetzgebungskompetenz. Sie wählen die Bezirksbürgermeisterin oder den Bezirksbürgermeister sowie die Stadträt:innen. Die gesamtstädtische Politik liegt weiterhin in der Hand des Senats. Dieses Gefüge besteht unverändert, seit die aktuelle Koalition aus CDU und SPD am 3. Mai 2023 ihre Arbeit aufgenommen hat.
Von der Wahl 2021 zur Koalition 2023
Die Bezirkswahlen 2021 in allen zwölf Berliner Bezirken wurden vom Verfassungsgericht wegen organisatorischer Fehler für ungültig erklärt. Eine vollständige Wiederholungswahl fand am 12. Februar 2023 statt. Die anschließende Abgeordnetenhauswahl führte zur CDU-SPD-Koalition, die unter anderem öffentliche Sicherheit und Klimaneutralität bis 2040 zu ihren Schwerpunkten zählt.
Wichtige aktuelle Maßnahmen
Die Koalition hat mehrere Vorhaben auf den Weg gebracht: darunter die kurzfristige Pflanzung von 10.000 klimaresistenten Bäumen, die Einführung eines 29-Euro-Monatstickets für den öffentlichen Nahverkehr, den jährlichen Bau von 20.000 neuen Wohnungen, davon 5.000 als Sozialwohnungen –, die Genehmigung von Windkraftanlagen sowie die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Bezirkswahlen.
Über Beschlüsse auf Bezirksebene können sich Berliner:innen bei ihren lokalen BVV-Büros informieren; Ankündigungen des Senats sind über das Rote Rathaus zugänglich. Die Bezirksämter verwalten weiterhin die alltäglichen Dienstleistungen im Rahmen der bestehenden rechtlichen Grenzen ihrer Zuständigkeiten.