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Berliner Senat beschließt Wohnkostenfonds angesichts rekordhoher Mieten
Ein neues jährliches Förderprogramm im Umfang von 45 Millionen Euro soll einkommensschwachen Haushalten helfen, die steigenden Mieten zu stemmen, erste Zahlungen werden ab September erwartet.
Wie wir berichtet haben

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Mittwoch mit 67 zu 31 Stimmen die Einrichtung eines direkten Mietkostenfonds beschlossen, der auf Haushalte abzielt, die mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden. Das Programm tritt am 1. September in Kraft und sieht vor, die Zahlungen direkt an anspruchsberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner auszuzahlen, und nicht über die Vermieter. Damit vollzieht die Stadt einen Kurswechsel gegenüber früheren Fördermodellen.
Der Beschluss fällt in eine Zeit, in der Berlin mit deutlich gestiegenen Wohnkosten zu kämpfen hat. Die durchschnittliche Miete für eine 70-Quadratmeter-Wohnung liegt in der Stadt laut Daten des Statistischen Amts Berlin vom Mai bei 1.240 Euro im Monat. Für eine alleinerziehende Person mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.100 Euro entspricht das einem Anteil von 59 Prozent des Einkommens, weit oberhalb der 40-Prozent-Schwelle, die der Senat als nicht tragbar eingestuft hat.
Wer wird unterstützt und in welcher Höhe
Der Fonds soll vorrangig drei Gruppen zugutekommen: Rentnerinnen und Rentnern mit einem monatlichen Einkommen unter 1.500 Euro, arbeitslosen Personen im Bezug von Bürgergeld sowie erwerbstätigen Haushalten mit Kindern, deren gemeinsames Einkommen monatlich unter 3.200 Euro liegt. Anspruchsberechtigte erhalten monatliche Zahlungen, die der Differenz zwischen 40 Prozent ihres Einkommens und der tatsächlichen Miete entsprechen, bis zu einem Höchstbetrag von 350 Euro pro Haushalt und Monat. Der Senat rechnet damit, dass das Programm im ersten Jahr rund 12.000 Haushalte erreicht, basierend auf Anmeldungen bei der städtischen Wohnungsbehörde.
Voraussetzung für die Antragstellung ist die Einreichung von Einkommensnachweisen, dem Mietvertrag sowie der Meldebescheinigung bei einem örtlichen Wohnungsamt. Die Bearbeitungszeit soll laut Senat 21 Tage nicht überschreiten. Die Zahlungen werden direkt auf die Bankkonten der Antragstellenden überwiesen, nicht an die Vermieter –, um das zu wahren, was Mietervertreter als Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter bezeichnen.
Die Finanzierung des Programms erfolgt aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt; die jährliche Mittelzuweisung von 45 Millionen Euro wurde bis Juli 2030 genehmigt. Die Sozialdemokraten trieben die Einrichtung des Fonds maßgeblich voran, Grüne und linke Parteien unterstützten die Maßnahme. CDU und FDP stimmten dagegen und verwiesen auf Bedenken hinsichtlich der Kosten sowie der Belastung für die Wohnungsämter, die bereits 84.000 offene Fälle im Zusammenhang mit Wohnstreitigkeiten und Zwangsräumungsprävention betreuen.
Die nächsten Schritte
Die Wohnungsbehörde hat bereits mit der Einstellung von 18 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begonnen, die Anträge bearbeiten sollen; der Einstellungsprozess soll bis zum 15. August abgeschlossen sein. Berliner Bürgerinnen und Bürger können ab dem 20. August einen Antrag stellen, entweder persönlich beim zuständigen Wohnungsamt oder per Post. Nach Schätzung des Senats werden bei den aktuellen Mietpreisen in den zwölf Berliner Bezirken rund 8 Prozent der Haushalte förderberechtigt sein, ein Anteil, der in Marzahn-Hellersdorf und Neukölln, den Bezirken mit den niedrigsten Durchschnittseinkommen, auf 15 Prozent steigt.
Der Beschluss fällt zusammen mit einer breiter geführten bundespolitischen Debatte über die Wohnkostenbelastung in Deutschland. Mehrere Bundesländer haben ähnliche Mietbeihilfeprogramme vorgeschlagen, doch Berlin ist die erste kommunale Gebietskörperschaft, die ein Direktzahlungsmodell ohne Beteiligung der Vermieter umsetzt. Wohnungspolitische Fachleute weisen darauf hin, dass das Programm die strukturellen Angebotsengpässe, die die Mietsteigerungen verursacht haben, nicht beseitigt, sondern darauf abzielt, die Verdrängung der ansässigen Bevölkerung zu verhindern, während längerfristige Bau- und Regulierungsmaßnahmen vorangetrieben werden.
Gleichzeitig stimmte das Abgeordnetenhaus dafür, die städtischen Mietpreisbremsenregelungen, die Erhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen auf 8 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzen, bis Dezember 2029 zu verlängern. Diese Maßnahme wurde mit 68 zu 30 Stimmen angenommen.