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Politik

Berliner Schulgesetz-Novelle und 1,9-Milliarden-Euro-Haushalt zielen auf Bildungskosten der Familien

Verpflichtende Vorschulpflicht, kleinere Klassen in benachteiligten Gebieten und Änderungen bei der Förderung freier Schulen sollen die bildungsbezogenen Ausgaben Berliner Familien spürbar verändern.

Von Berlin Policy Desk · Veröffentlicht am 25. Juli 2026

Wie wir berichtet haben

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Die novellierte Schulgesetz-Fassung führt eine verpflichtende Vorschule von 35 Stunden pro Woche für nicht deutschsprachige Kinder ein, die noch keinen Kindergarten besuchen, schränkt den Zugang zum Gymnasium ein und fügt ein elftes Pflichtschuljahr hinzu. Diese Maßnahmen sollen zusammen mit der Haushaltszuweisung von 1,9 Milliarden Euro für die Schulinfrastruktur in den Jahren 2026 und 2027 die Ausgaben der Haushalte für Kinderbetreuung und Nachhilfe beeinflussen.

Die Änderungen erfolgen, während sich die Stadt auf das Schuljahr 2027/28 vorbereitet. Der Haushalt soll zudem 15.000 neue Schulplätze sowie den Bau von 13 neuen Schulen ermöglichen. Eine eigenständige Qualitätsstrategie für das Bildungswesen sieht eine standardisierte Überprüfung der Lernfortschritte in Deutsch und Mathematik vor, um nationale Mindeststandards zu erfüllen.

Vorschulpflicht und Klassenstärken-Reduzierung

Eltern, deren Kinder unter die neue Vorschulpflicht fallen, könnten künftig auf separate private Betreuungsarrangements verzichten, die bislang während der Arbeitszeit notwendig waren. Ab August 2026 sinkt die Klassenstärke an Grundschulen in sozial benachteiligten Gebieten von 24 auf 20 Schülerinnen und Schüler, eine Maßnahme, die mehr als 30 Prozent der Berliner Grundschulen betrifft und die Lehrkräfte an diesen Standorten entlasten soll.

Diese Anpassungen sollen das Verhältnis von öffentlichen und privaten Bildungsausgaben verändern, das Haushalte derzeit tragen, insbesondere für Familien in einkommensschwächeren Bezirken, die bislang zusätzliche Sprachförderung oder Nachhilfe in Kleingruppen selbst finanziert haben.

Änderungen bei den Gebühren freier Schulen

Neue Regelungen für freie Schulen verkürzen die Wartezeit auf staatliche Förderung von fünf auf zwei Jahre und führen eine einkommensabhängige Schulgeldtabelle ein, während das Land weiterhin 93 Prozent der Grundfinanzierung übernimmt. Familien, die diese Schulen wählen, müssen künftig mit überarbeiteten Gebührenstrukturen rechnen, die sich direkt am Haushaltseinkommen orientieren und nicht mehr auf Pauschalsätzen basieren.

Der Senat erklärt, die Gesamtheit der Maßnahmen werde den Zugang zu Bildung verbessern und die privaten Bildungsausgaben für anspruchsberechtigte Familien senken. Die Umsetzung der Vorschulpflicht, der Klassengrößenbeschränkungen und der Förderänderungen beginnt zu den genannten Zeitpunkten; weitere Einzelheiten sollen von den zuständigen Senatsverwaltungen bekanntgegeben werden.

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