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Berliner Schulgesetz legt neue Kita- und Oberstufenpflichten ab 2025/26 fest

Die Neuregelungen betreffen den Kita-Zugang für nicht deutschsprachige Kinder sowie die Aufnahmevoraussetzungen für weiterführende Schulen in Berlin.

Von Berlin Policy Desk · Veröffentlicht am 20. Juli 2026

Wie wir berichtet haben

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Berliner Schulgesetz legt neue Kita- und Oberstufenpflichten ab 2025/26 fest
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Berlins neues Schulgesetz führt für nicht deutschsprachige Kinder, die keine Kita besuchen, eine verpflichtende vorschulische Betreuung ein, das sogenannte Kitachance-Jahr. Ab dem Schuljahr 2025/26 sind dafür 35 Stunden pro Woche vorgesehen. Dasselbe Gesetz verlängert die Schulpflicht ab 2025/26 um ein elftes Jahr und schafft das Probejahr an Gymnasien ab. Die Aufnahme erfolgt künftig auf Grundlage der Noten in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache.

Auswirkungen auf lokale Bildungsangebote

Diese Regelungen verändern unmittelbar, wie Berliner Familien frühe Bildungsangebote nutzen und wie Schülerinnen und Schüler in die gymnasiale Oberstufe wechseln. Nicht deutschsprachige Kinder, die bislang keine Kita besuchten, werden nun in strukturierte Vorschulprogramme aufgenommen. Die verlängerte Schulpflicht hält zudem mehr Jugendliche für ein zusätzliches Jahr im Schulsystem. Die Gymnasialaufnahme richtet sich fortan nach den Schulnoten, ohne vorheriges Probejahr.

Die begleitende Qualitätsstrategie weitet die Förderangebote an Schulen aus, führt regelmäßige standardisierte Lernstandserhebungen ein und soll den Anteil der Schülerinnen und Schüler erhöhen, die nationale Mindeststandards in Deutsch und Mathematik erreichen. Für Berliner Familien machen sich diese Veränderungen durch angepasste Anmeldeverfahren in Kitas und Schulen, neue Übergangswege in der Sekundarstufe sowie veränderte Leistungsüberprüfungen im Unterricht bemerkbar.

Folgen für die Infrastruktur und den Alltag der Bevölkerung

Die Umsetzung der neuen Anforderungen dürfte sich in den Berliner Bezirken auf Personalplanung und Raumkapazitäten in bestehenden Kitas und Schulen auswirken. Familien müssen ihre Alltagsorganisation auf die wöchentliche Kita-Pflicht von 35 Stunden sowie die längere Schulpflichtdauer abstimmen. Der Senat erwartet, dass durch erweiterte Fördermaßnahmen und kontinuierliche Evaluierungen mehr Schülerinnen und Schüler die festgelegten Lernziele erreichen werden.

Weitere Details zur Umsetzung, darunter mögliche Anpassungen des Schulbetriebs vor Ort, werden von den zuständigen Berliner Behörden in den kommenden Monaten bekanntgegeben.

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