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Immobilien vor der Versteigerung verkauft, warum Eigentümer das Angebot annahmen
Eigentümer in mehreren Berliner Bezirken entschieden sich im Juni für den freihändigen Verkauf statt für öffentliche Versteigerungen, um Verzögerungen und enttäuschende Gebote zu vermeiden.
Wie wir berichtet haben

Zwölf Berliner Wohnungen wurden im vergangenen Monat in der Woche vor ihrer geplanten Versteigerung freihändig verkauft. Die Eigentümer einigten sich auf ausgehandelte Preise, anstatt das Risiko eines öffentlichen Bietverfahrens einzugehen.
Der Trend hat derzeit besonderes Gewicht: Der durchschnittliche Berliner Angebotspreis liegt bei 5.500 Euro pro Quadratmeter, und der strenge Mieterschutz macht den Ausgang einer Versteigerung für Verkäufer, die rasch Kapital freisetzen müssen, schwer kalkulierbar.
Eine Zweizimmerwohnung an der Kastanienallee in Prenzlauer Berg wurde am 18. Juni zu 6.400 Euro pro Quadratmeter beurkundet, nachdem der Eigentümer auf eine Versteigerung verzichtet hatte. Eine weitere Immobilie in der Nähe der Warschauer Brücke in Friedrichshain-Kreuzberg wurde in derselben Woche über einen Makler, der der Berliner Immobilienkammer angeschlossen ist, freihändig veräußert.
Zahlen des Grundbuchamts zeigen, dass die Zuschlagsquote bei Versteigerungen im zweiten Quartal 2026 auf 67 Prozent gesunken ist, verglichen mit 74 Prozent im Vorjahreszeitraum. Vorausgegangene freihändige Verkäufe in Pankow erzielten im Schnitt 5.800 Euro pro Quadratmeter.
Warum Eigentümer den freihändigen Weg wählten
Als Gründe nannten Verkäufer das strenge Berliner Mietrecht, das Räumungsfristen nach einer Versteigerung erheblich verlängern kann, sowie den Wunsch, in Stadtteilen, wo ortsansässige Käufer Angebote aufmerksam verfolgen, keine öffentliche Niederlage zu riskieren.
Ein Eigentümer in einer Pankower Nebenstraße nahm ein freihändiges Gebot an, das vier Prozent unter dem Richtwert lag, um den Verkauf noch vor Jahresende abzuschließen und mögliche steuerliche Komplikationen im Zusammenhang mit der Abgabefrist 2026 zu vermeiden.
Nächste Schritte für Käufer und Verkäufer
Kaufinteressenten sollten sich frühzeitig an die zuständigen Grundbuchämter wenden, um Immobilien ausfindig zu machen, die aus den Versteigerungskalendern herausgenommen wurden. Verkäufern wird empfohlen, vor der Entscheidung für eine der beiden Verkaufsformen eine aktuelle Bewertung bei der Berliner Industrie- und Handelskammer einzuholen.