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Senat beschließt Änderungen im Baurecht mit Auswirkungen auf Bebauungsdichte und Gestaltung
Der Berliner Senat aktualisiert die Bauordnung: In bestimmten Zonen werden Gebäudehöhen angehoben, zugleich gelten strengere Vorschriften für Fassaden und Nachhaltigkeit.
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Wie wir berichtet haben

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat am 10. Juli 2026 Änderungen der bezirklichen Bebauungspläne beschlossen. In Teilen zweier innerstädtischer Bezirke dürfen Gebäude künftig zwei Stockwerke höher gebaut werden; gleichzeitig gelten strengere Gestaltungsvorschriften für Straßenfronten.
Die Anpassungen reagieren auf den anhaltenden Wohnungsmangel in der Stadt, der auf rund 200.000 Einheiten geschätzt wird. Sie folgen auf die Aktualisierung des Berliner Wohnungsbauförderprogramms aus dem Jahr 2025, das bis 2030 ein jährliches Neubauziel von 20.000 Wohnungen festlegt. Die Änderungen sollen laut Senat den Bedarf an zusätzlichem Wohnraum mit den Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner über Veränderungen des Stadtbilds in gewachsenen Kiezen in Einklang bringen.
Neue Regeln für die Oranienstraße und Pankow
In Friedrichshain-Kreuzberg gelten die neuen Vorschriften für Grundstücke entlang der Oranienstraße zwischen der Adalbertstraße und der Wrangelstraße. Dort dürfen Bauherren künftig zwei zusätzliche Etagen errichten, sofern die Außenmaterialien den traditionellen Putzfassaden der Umgebung entsprechen. Im Bezirk Pankow gilt dieselbe Regelung zur Gebäudehöhe für Grundstücke im Umkreis von 400 Metern um den Bahnhof Schönhauser Allee, dort müssen jedoch Gründächer eingebaut werden, die mindestens 60 Prozent der Grundfläche bedecken. In beiden Bezirken gelten bereits strenge Mieterschutzregelungen, die Mieterhöhungen im Bestand auf 11 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzen.
Der durchschnittliche Angebotspreis in Berlin liegt bei 5.500 Euro pro Quadratmeter; in Mitte und Prenzlauer Berg werden jedoch regelmäßig über 7.200 Euro aufgerufen. Der Monitoringbericht des Senats vom Mai 2026 ergab, dass Projekte, die im Rahmen der bisherigen Verdichtungsrichtlinien von 2024 genehmigt wurden, im Schnitt 18 Prozent mehr Wohnfläche schufen als frühere Vorhaben.
Anträge ab August möglich
Bauanträge nach den überarbeiteten Vorschriften können ab dem 1. August 2026 bei den jeweiligen Bezirksämtern eingereicht werden. Bauherren wird empfohlen, vorab Vorentwürfe einzureichen, die auf die neuen Fassaden- und Energiestandards eingehen, bevor das vollständige Genehmigungsverfahren beginnt. Anwohnerinnen und Anwohner können geplante Vorhaben zu den regulären Öffnungszeiten in den Bürgerservicestellen des Rathauses Kreuzberg und des Bezirksamts Pankow einsehen.